Bebauungsplan Nr. 10.2 "Südlich Technologie- und Gründerzentrum an der Brücker Landstraße" Stadt Bad Belzig
Die Satzung ist rechtskräftig.
Sie finden hier die digitale Planfassung in Text und Karte.
Alle Teile der Planungen können Sie am Bildschirm aufrufen und auch auf Ihrem Drucker ausdrucken.
Ziel der Planung ist die Sicherung von Gewerbeflächen.
Die Begründung gehört untrennbar zum Bauleitplan. „In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen zu ermitteln und darzulegen.“ (§ 2a BauGB)
Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig
November 2018