Bebauungsplan Nr. 41 "Karl-Liebknecht-Straße West"
In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig am 25.10.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 41 "Karl-Liebknecht Straße West" gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Belzig, Flur 12, die Flurstücke 5, 7, 8 und 35. Ziel des Bebauungsplanes ist die Baurechtschaffung für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde bisher nicht durchgeführt.
Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig
Februar 2023